Gastechnik

gasleitungen_sanierung1Gas ist einer der meist verwendeten Energiequellen nicht nur in Deutschland, sondern in ganz Europa. Doch Erdgas kann lebensgefährlich werden: Es ist brennbar und explosionsfähig. Immer wieder berichten Medien über Unfälle, die aufgrund maroder Gasleitungen und Manipulationen durch Dritter geschehen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber klare Linien für den Umgang mit Gase festgelegt, die strikt zu befolgen sind.

Gasgeräte und – leitungen sowie technische Gaseinrichtungen müssen regelmäßig überprüft und gewartet werden. Das Technische Regelwerk der DVGW (Deutcher Verein des Gas- und Wasserfaches) hat klare Richtlinien bei der Planung, Erstellung, Änderung und Instandhaltung von Gasinstallationen in Gebäuden und auf Grundstücken gesetzt. Mit der Entnahme von Erdgas aus dem Versorgungsnetz ergibt sich die Verpflichtung zur Erhaltung der Betriebs- und Anlagensicherheitfür jeden Betreiber und Eigentümer einer Gasinstallation.

Insbesondere spielen folgende Wartungsarbeiten eine große Rolle für die Erhaltung der Sicherheit und Funktionalität der Gasanlage:

gaspruefungGasheizungsgeräte

Aerosole, Stäube und Fette wirken sich auf Dauer negativ auf den „idealen“ Betriebszustand eines Brenners aus und können z. B. das Flammenbild verändern. Flammenüberwachungseinrichtungen in Gasgeräten sollten, bevor die Heizung ausfällt oder die Backröhre kalt bleibt, gereinigt oder auch ausgetauscht werden. Solche sicherheitstechnisch relevanten Veränderungen können nur von einem Sachkundigen erkannt, beurteilt und instand gesetzt werden. Deshalb sollte die von allen Gasgeräteherstellern empfohlene jährliche Wartung des Gasgerätes unbedingt durchgeführt werden.

Gasleitungen

Laut DVGW wird empfohlen, Innenleitungen durch eine jährliche Sichtkontrolle zu prüfen und die Dichtheit bzw. Gebrauchsfähigkeit durch geeignete Maßnahmen alle 12 Jahre überprüfen zu lassen. Die Dichtheitsprüfung der Leitungsanlage muss mit einem Messgerät durchgeführt und mit einem Ergebnisprotokoll nachgewiesen werden. Unter sicherheitstechnischen Aspekten erscheint der Prüfintervall von 12 Jahre zu lang, da der Schwerlastverkehr auf den Straßen oft Häuser und Leitungen „erzittern“ lässt. Von vielen Vertragsinstallationsunternehmen sowie Gasversorgern wird deshalb eine Überprüfung alle 5 Jahre oder spätestens beim Zählerwechsel angeboten. Der Betreiber hat damit eine technische Expertise. Manche Gebäudeversicherer haben diese Überprüfungen und Nachweise in ihren allgemeinen Versicherungsbedingungen gefordert.

Alle Arbeiten an Gasinstallationen dürfen nur von zugelassenen Vertragsinstallationsunternehmen (VIU) ausgeführt werden, die in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers (NB) eingetragen sind. Diese VIU können dem Auftraggeber, als Eigentümer der Gasinstallation, einen vom NB ausgestellten Installateurausweis vorlegen, haben geschulte Spezialisten, eine hochwertige Ausrüstung mit Messgeräten und eine kostenintensive Ersatzteilvorhaltung.

Als zertifiziertes und geschultes Unternehmen im Bereich Gastechnik bieten wir Ihnen wirtschaftliche und technisch einwandfreie Dienstleistungen zur Überprüfung, Instandsetzung und Wartung Ihrer Gasanlage.

Zu unserem Serviceangebot zählen:

  • Gebrauchsfähigkeitsprüfungen, Dichtheitsprüfungen und Belastungsprüfungen durchgeführt und protokolliert mit dem neuesten Gerätetechnologie
  • Wartungen und Reparaturen von Gasgeräten sowie Dokumentation
  • Sanierungen von Stahl-, Edelstahl- und Kupferleitungen unter Beachtung der technischen Regeln
  • Absprache mit dem zuständigen Gasversorger und Abnahme
  • Innovative Rohrleitungsinnensanierungen mit dem Dichtheitsmittel PRODORAL R 6-1. Ein sicheres, kostengünstiges und umweltfreundliches Verfahren zur nachträglichen Gasrohrsanierung. Aufwändige Wandaufbrüche sind nicht mehr erforderlich. Rohrinnensanierungen dürfen nur von zertifizierten Unternehmen durchgeführt werden.